Juli 2015

Das Pro und Contra der Anonymität beim Samenspenden

Für viele ist der größte Wunsch ein Kind zur Welt zu bringen. Doch leider bleibt dieser Wunsch oft  wegen nicht alltäglicher Lebensumstände unerfüllt. Viele Paare oder weibliche Singles entscheiden sich daher für die Methode mit dem Samenspender. Doch viele Jahre später besteht für jene Kinder die Frage nach dem leiblichen Vater. In Deutschland hat das Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Kinder den Namen  ihres biologischen Vaters erfahren dürfen unabhängig vom Alter des Kindes. Dabei stellt sich die Frage, wie anonym ein solcher Prozess der Samenspende sein sollte?

Ein Mann, welcher sich dazu entschließt in Deutschland Samenspender zu werden, muss in der Regel zwischen 20 und nicht älter als 40 Jahre sein. Eine weitere Bedingung ist ein gesunder Lebensstil, sowie eine festgelegte Qualität seiner Spermien. Dabei kann der Samenspender im Jahr bis zu 2600 Euro verdienen, da man pro Samenspende bei guter Qualität 100 Euro bekommt und man dann alle zwei Wochen hingehen muss. In Tschechien sind die Anforderungen ähnlich, jedoch ist die Samenspende aus rechtlichen Gründen immer anonym und unbezahlt.

 

Argumente für die Anonymität

 

Seit 2007 gilt eine neue gesetzliche Regelung, nach welcher der Spender aufgeklärt wird, dass die gezeugten Kinder später zu ihm Kontakt suchen könnten. Denn die Unterlagen werden nun 30 Jahre lang aufbewahrt, wodurch keine Anonymität gewährt wird.

Dadurch kann es dazu kommen, dass der Spender frühzeitig zu Unterhaltszahlungen aufgefordert werden kann und mit dem Anspruch auf das Erbrecht konfrontiert wird. 

Doch für die Reproduktionsmedizin ist das genetische Arbeitsmaterial schlicht ein Mittel zum Zweck, um zeugungsunfähigen Paaren den Kinderwunsch zu erfüllen. So gesehen hat der Spender ein Recht auf Schutz, denn auch er besitzt eine Privatsphäre. Schließlich ist es in der Absicht der Spender den Paaren zu helfen und nicht selbst Risiken einzugehen. Somit werden keine Unruhen in die Beziehungen zwischen dem Kind, der leiblichen Mutter und dem sozialen Vater gebracht.

 

Argumente gegen die Anonymität

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1989 hat jeder Menschen das Recht  die Kenntnis über seine Abstammung zu erfahren. Denn es ist ein wichtiger Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, vor allem für die eigene Individualitätsfindung und das eigene Selbstverständnis. Vielen Kindern, welche nach der Samenspendermethode gezeugt wurden, geht es nicht darum, dass ihnen der biologische Vater Unterhalt zahlt,  sie wollen lediglich die Frage ihrer Existenz aufklären.

Ein weiterer Fall der gegen eine anonyme Samenspende spricht, ist eine erbliche Erkrankung der Kinder. Hierbei kann der leibliche Vater zur Heilung beitragen, indem er Knochenmark oder etwa Organe spendet.

Letztlich gilt, wenn der Spender sich unwohl fühlt, dass seine Daten an Dritte weitergegeben werden, so sollte man es sich mit der Samenspende gründlich überlegen.

Nach Angaben des Vereins Spenderkinder sind deutschlandweit schon über 100.000 Kinder durch die Samenspende entstanden. Ihren Schätzungen nach klären nur 30 Prozent der Eltern ihre Kinder über die Zeugung mit Hilfe des Samenspenders auf.

 

Quelle:

http://www.t-online.de/eltern/schwangerschaft/kinderwunsch/id_72675378/bgh-faellt-urteil-kinder-aus-samenspende-haben-recht-auf-auskunft.html

http://www.samenbank-samenspende.de/geld-verdienen-als-samenspender-spermaspender-honorar-verdienst-fuer-samen-spenden.php

http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-01/bundesgerichtshof-kuenstliche-befruchtung-samenspender