Wieso Tschechien eine gute Wahl ist, wenn es um assistierte Reproduktion geht
Nach den Fakten aus dem Jahr 2013 sind in Deutschland 6 Mio. Frauen und Männer im Alter zwischen 25-59 ungewollt kinderlos [1]. Bei genauso vielen klappt es nach der ersten Schwangerschaft nicht mit dem zweiten Kind. In vielen Fällen kann die Medizin mit künstlicher Befruchtung die Paare unterstützten. Heutzutage gibt es verschiedene Behandlungen, wie beispielsweise Hormonbehandlung, In-vitro-Fertilisation (IVF) oder Intrazyoplasmatische Spermieninjektion (ICSI).
Doch dies ist oft eine finanzielle Frage, denn es entstehen hohe Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente. Für den Großteil der Behandlungen übernehmen die deutschen gesetzlichen Krankenkassen nicht alle Kosten. Im Bereich der assistierten Reproduktion unterscheidet sich die deutsche von der tschechischen Gesetzgebung.
Seit 2004 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland 50 % der anfallenden Kosten. Dies gilt aber nur für höchstens drei Versuche. Damit diese Kosten übernommen werden, müssen nach dem Paragraphen § 27a SGB V folgende grundsätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
• Kosten werden nur bei verheirateten Paaren übernommen.
• Alle herkömmlichen Behandlungsmaßnahmen (Fertilitätsoperation, Hormonbehandlung) müssen durchgeführt und ohne Erfolg geblieben sein.
• Die Aussicht auf einen Erfolg der künstlichen Befruchtung muss gegeben sein.
• Die Eizellenspende ist verboten, verwendet werden nur die Eizellen der behandelten Frau.
• Beide Partner müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben. Frauen müssen unter 40 Jahre, Männer unter 50 Jahre alt sein.
Auch nach einem Urteil im Jahr 2014 entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam, dass unverheiratete Paare weiterhin alle Kosten selbst tragen müssen [2]. Bei einer IVF entstehen Kosten in Höhe von 4000 Euro. Kommt eine ICSI noch hinzu, muss man mit weiteren 1500 Euro rechnen.
Dank liberaler Gesetze in Tschechien, haben ungewollt kinderlose Paare hier mehr Chancen auf ihr Wunschkind. Zum einen ermöglicht es die Behandlung für nicht verheiratete Paare, und zum anderen ist das Embryonenschutzgesetz nicht so streng wie in Deutschland. In Tschechien dürfen die Ärzte die befruchtete Eizelle bis zum fünften Tag im Reagenzglas beobachten, um dann nur die besten in die Gebärmutter einzusetzen. Die anderen befruchteten Zellen werden eingefroren oder entsorgt, was in Deutschland streng verboten ist. Die längere Beobachtung des Embryos ermöglicht eine höhere Erfolgswahrscheinlichkeit der Therapie. In Deutschland wird die befruchtete Zelle schon nach zwei Tagen in die Gebärmutter eingesetzt und den deutschen Ärzten ist dann keine Untersuchung oder Selektion des Embryonen erlaubt.
Eine weitere Methode, die Eizellspende, ist in Tschechien ebenfalls erlaubt. Dabei wird die Anonymität der Spenderin bewahrt.
Seit der neuen Gesetzeslage sind die Behandlungen der künstlichen Befruchtung in Deutschland um mehr als die Hälfte zurückgegangen, stattdessen boomt das Geschäft mit deutschen Patienten im Ausland. So auch in Tschechien, denn Tschechien ist durch eine relativ kurze Anreise, sei es mit dem Auto oder Flugzeug (beispielsweise Frankfurt/ Main → Prag: 60 Minuten), sehr einfach zu erreichen. Zudem ist die Behandlung in Tschechien weitaus kostengünstiger bei einer hohen Qualität. So kostet eine In-vitro-Behandlung in der Gynem-Klinik rund 1990 Euro, bei welcher schon die ICSI-Methode inklusive wäre.
[1]http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2013-03/ungewollt-kinderlos-infografiken
[2]http://www.n-tv.de/ratgeber/Unverheiratete-zahlen-Kinderwunsch-selbst-article13017081.html