Gesetzliche Bedingungen der Kinderwunschbehandlungen in Tschechien, Deutschland, Schweiz, Österreich
Jedes Land in Europa hat seine eigenen gesetzlichen Bedingungen zur Kinderwunschbehandlung. Welches Land eignet sich nun am besten für eine erfolgreiche Erfüllung Ihres Kinderwunsches? Hier ist ein Vergleich der gesetzlichen Bedingungen der Kinderwunschbehandlung in Tschechien, Deutschland, Schweiz und Österreich.
In allen Ländern Europas ist eine In-Vitro-Fertilisation (IVF), die künstliche Befruchtung der Eizelle im Reagenzglas, möglich.
Gesetzliche Bedingungen der Kinderwunschbehandlung in Deutschland
Das deutsche Embryonenschutzgesetz regelt welche Verfahren der Kinderwunschbehandlung erlaubt und welche verboten sind.
In Deutschland ist die Eizellspende, die Leihmutterschaft und die Entnahme eines nicht eingenisteten Embryos verboten. Außerdem ist die kommerzielle Verwendung einer Embryonenspende verboten.
Frauen, die Eizellen oder Embryonen spenden, bleiben allerdings straffrei. Auch eine Frau, die eine Eizelle oder ein Embryo eingesetzt bekommt, bleibt straffrei. Bestraft werden die durchführenden Ärzte und die Assistenten.
Deshalb kommt in Deutschland nur eine In-Vitro-Fertilisation mit den eigenen Eizellen in Frage, um Ihren Kinderwunsch zu erfüllen. In Deutschland dürfen befruchtete Embryonen zwei Tage beobachtet werden und werden dann in die Gebärmutter eingesetzt. Eine Behandlung mit den Spermien vom Partner ist in Deutschland erlaubt. Ebenfalls erlaubt ist eine Behandlung mit Spendersamen.
Weiter müssen Sie wissen, dass in Deutschland jeder Mensch das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat. Deshalb haben in Deutschland Kinder das Recht, die Identität des Samenspenders zu erfahren.
Gesetzliche Bedingungen der Kinderwunschbehandlung in Österreich
In Österreich werden die gesetzlichen Bedingungen der Kinderwunschbehandlung im Fortpflanzungsmedizingesetz und im IVF-Fonds-Gesetz festgelegt.
Wie in Deutschland ist in Österreich die Embryonenspende verboten. Im Gegensatz zu Deutschland ist in Österreich die Eizellspende und damit die künstliche Befruchtung einer gespendeten Eizelle erlaubt. Sie erfolgt anonym. Die Spenderin und Empfängerin erfahren deshalb nicht voneinander. Das Kind hat jedoch das Recht die eigene Abstammung zu erfahren. Dies ist in Österreich ab dem 14. Lebensjahr möglich. Eine Kinderwunschbehandlung mit den Spermien des Partners oder Spendersamen ist auch in Österreich möglich. Hier gilt dann auch das Recht auf Kenntnis der Abstammung.
Gesetzliche Bedingungen der Kinderwunschbehandlung in der Schweiz
In der Schweiz werden die gesetzlichen Bedingungen der Kinderwunschbehandlung im Fortpflanzungsmedizingesetz festgelegt. Auch in der Schweiz sind die Embryonen - und Eizellspende verboten. Ebenfalls verboten ist die Leihmutterschaft.
Eine Kinderwunschbehandlung mit den Spermien des Partners und einer Samenspende ist auch in der Schweiz möglich. Wie in Deutschland hat ein Kind das Recht auf Kenntnis der Abstammung und kann so eine Auskunft über den Spender verlangen.
Gesetzliche Bedingungen der Kinderwunschbehandlung in Tschechien
In Tschechien ist einiges erlaubt, was in den umliegenden Staaten verboten ist. Hier ist es möglich eine Kinderwunschbehandlung mit gespendeten Eizellen durchzuführen. Die Eizellen werden anonym gespendet und diese Anonymität wird in allen Belangen aufrechterhalten. Das bedeutet, dass die Kinder kein Recht darauf haben die Identität der Spenderin zu erfahren. Auch die Samenspende ist in Tschechien erlaubt. Sie erfolgt ebenfalls völlig anonym. Eine weitere Möglichkeit in Tschechien Ihren Kinderwunsch zu erfüllen ist die Embryonenspende. Für sie gelten die gleichen Regelungen wie bei der Eizellspende.
Tschechien bietet demnach die umfangreichsten Möglichkeiten für eine erfolgreiche Kinderwunschbehandlung.
Jonathan
Quellen:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20001938/index.html
https://www.gesetze-im-internet.de/eschg/BJNR027460990.html
https://fertila.de/rechtlicher-rahmen-fuer-kinderwunsch-behandlungen-in-deutschland-und-europa/
https://www.wunschbaby.at/erste-schritte/rechtliche-grundlagen.html
http://www.kinderwunschklinik.at/behandlung/behandlungsmoeglichkeiten/eizellspende_in_oesterreich/