Freie Arztwahl in Europa
Wir leben in einer globalisierten Welt. Egal, ob es uns gefällt, oder nicht. Es ist die Tatsache.
Es hängt nur von jedem einzelnen von uns ab, wie wir damit umgehen. Am besten versuchen wir, Vorteile daraus zu ziehen!
Und gerade dazu kann auch die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (2011/24/EU) dienen. Diese Richtlinie, die im Rahmen der ganzen Europäischen Union am 25. Oktober 2013 in Kraft getreten ist, legt nun für die EU- Bürger den Grundsatz fest, dass Versicherte bzw. anspruchsberechtigte Angehörige in einem anderen Mitgliedstaat ohne vorherige Genehmigung nach den dortigen Regeln Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Kosten für die Auslandsbehandlung werden von ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger bis zu der Höhe erstattet, die auch bei der entsprechenden Behandlung im Inland angefallen wären. Die Richtlinie gilt grundsätzlich für gesetzlich und privat Versicherte gleichermaßen.
Die Richtlinie schreibt darüber hinaus vor, dass die Patienten sich bei speziell eingerichteten nationalen Kontaktstellen, ihren Sozialversicherungsträger oder dem behandelnden medizinischen Personal umfassend über Therapieoptionen und Kosten informieren können. Für Versicherte und Patienten sollten sich jedenfalls die Informationsmöglichkeiten verbessern.
Außerdem sind Arzneimittel- und Medizinproduktverschreibungen in allen Mitgliedstaaten mit Hilfe der E-Health-Technologie grundsätzlich anzuerkennen.
Man denkt immer irgendwie, es ist doch besser sich „zu Hause“ medizinisch behandeln zu lassen. Warum aber eigentlich? Wechseln Sie einfach mal „das Vertraute“ gegen „das Neue“ ab! Z.B. die Therapie beim unerfüllten Kinderwunsch könnte man doch ganz schön mit dem Kennenlernen einer neuen Stadt, eines neuen Landes, dessen Kultur, Essgewohnheiten, Natur verbinden! Lassen Sie sich von der Medical Travel auf Ihrer Reise begleiten und Ihre Liebsten nehmen Sie einfach mit!